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| | |     Wie gestalte ich den Alltag effizient?








              Betriebskosten
              Bei  den  Ausgabebelegen  achten  die  Finanzämter  natürlich  wesentlich  ge-
              nauer darauf, ob diese auch ordnungsgemäß sind und nichts macht einem
              Finanzbeamten mehr Spaß, als Ihnen Kosten später wegen mangelnder Ord-
              nungsmäßigkeit nicht anzuerkennen, zu streichen und damit nachträglich Ih-
              re Steuerlast zu erhöhen.
              Nun ja - das ist schließlich auch seine Aufgabe. Und unser gutes Recht ist es,
              alle steuerlichen Möglichkeiten auch vollständig auszunutzen.
              Sie werden im Folgenden zwei mögliche Kostenarten kennenlernen.
              Zum einen sind dies Kosten, wie Sie sie kennen. Sie haben konkrete Ausga-
              ben im Zusammenhang mit Ihrer neuen geschäftlichen Tätigkeit und dafür
              können Sie auch eine entsprechende Rechnung oder Quittung nachweisen.
              Zum anderen sind dies Kosten, wie Sie sie vielleicht noch nicht kennen. Ob-
              wohl - denken Sie einmal an Ihre private Steuererklärung. Dort können Sie
              zum Beispiel die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz mit einem bestimmten Betrag
              pro KM steuermindernd geltend machen. Sie haben gar keinen Beleg und die
              gesetzlichen Beträge pro KM stimmen auch nicht mit den wirklichen Kosten
              überein. Trotzdem dürfen Sie bestimmte Beträge steuermindernd ansetzen,
              wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

              Allgemeines zu Kostenbelegen

              Damit alle Ihre Kostenbelege auch steuerliche Anerkennung finden, sollten
              Sie die Kriterien beherrschen und Ihre Kostenbelege auch immer auf die Ein-
              haltung  dieser  Kriterien  prüfen.  Wenn  fehlende  Bestandteile  erst  dem  Be-
              triebsprüfer  auffallen,  ist  der  Aufwand  einer  nachträglichen  Korrektur  we-
              sentlich höher als ein kurzer Check beim Erhalt des Beleges.
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