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| | | Wie gestalte ich den Alltag effizient?
Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
Das Finanzamt ist auch hier von Amts wegen misstrauisch und geht davon
aus, dass jeder, der eine Geschäftsreise unternimmt, grundsätzlich im Hotel
Adlon absteigt und dort auch isst (was teurer als die Übernachtung sein
kann).
Wie Sie im vorherigen Abschnitt über Bewirtung gesehen haben, dürfen Sie
sich eigentlich nicht selbst auf Geschäftskosten verpflegen.
Nun hat das Finanzamt für den Fall, dass Sie geschäftlich länger unterwegs
sind, ein Einsehen und gestattet Ihnen, die durch die Reise verursachten zu-
sätzlichen Kosten für Ihre eigene Verpflegung geltend zu machen. Im besten
Beamtendeutsch heißt dies "Verpflegungsmehraufwand".
Natürlich dürfen Sie nicht einfach so essen gehen - mehr als der Gegenwert
von zwei Currywürstchen mit Pommes „Schranke“ (Erläuterung für Nicht-
Ruhrpöttler: Mayo und Ketchup = rot und weiß = Bahnschranke) ist im Nor-
malfall als Verpflegungsmehraufwand nicht drin. Es soll ja auch nur der
durch die Reise verursachte Mehraufwand gegenüber der häuslichen Ver-
pflegung berücksichtigt werden.
Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen dürfen für den Ver-
pflegungsmehraufwand Pauschalbeträge angesetzt werden. Wenn Sie also im
Adlon allein zu abend essen und Quittungen über höhere Kosten für Selbst-
verpflegung haben, können Sie diese getrost wegwerfen, denn Sie nützen Ih-
nen nichts. Mehr als die Pauschale ist hier nicht drin.
Die Pauschale berechnet sich für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands
wie folgt. Bei Abwesenheit von
weniger als 8 Stunden 0 €
- Dann könnten Sie ja auch zu Hause essen -
mindestens 8 und weniger als 24 Stunden 12 €
24 Stunden (oder An- bzw. Abreisetag bei
mehrtägiger Abwesenheit) 24 €
Sie sehen, es gibt nichts, was man nicht bis ins kleinste Detail regeln kann.