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| | |     Wie gestalte ich den Alltag effizient?








              Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
              Das Finanzamt ist auch hier von Amts wegen misstrauisch und geht davon
              aus, dass jeder, der eine Geschäftsreise unternimmt, grundsätzlich im Hotel
              Adlon  absteigt  und  dort  auch  isst  (was  teurer  als  die  Übernachtung  sein
              kann).
              Wie Sie im vorherigen Abschnitt über Bewirtung gesehen haben, dürfen Sie
              sich eigentlich nicht selbst auf Geschäftskosten verpflegen.
              Nun hat das Finanzamt für den Fall, dass Sie geschäftlich länger unterwegs
              sind, ein Einsehen und gestattet Ihnen, die durch die Reise verursachten zu-
              sätzlichen Kosten für Ihre eigene Verpflegung geltend zu machen. Im besten
              Beamtendeutsch heißt dies "Verpflegungsmehraufwand".
              Natürlich dürfen Sie nicht einfach so essen gehen - mehr als der Gegenwert
              von zwei Currywürstchen mit Pommes „Schranke“ (Erläuterung für Nicht-
              Ruhrpöttler: Mayo und Ketchup = rot und weiß = Bahnschranke) ist im Nor-
              malfall  als  Verpflegungsmehraufwand  nicht  drin.  Es  soll  ja  auch  nur  der
              durch  die  Reise  verursachte  Mehraufwand  gegenüber  der  häuslichen  Ver-
              pflegung berücksichtigt werden.
              Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen dürfen für den Ver-
              pflegungsmehraufwand Pauschalbeträge angesetzt werden. Wenn Sie also im
              Adlon allein zu abend essen und Quittungen über höhere Kosten für Selbst-
              verpflegung haben, können Sie diese getrost wegwerfen, denn Sie nützen Ih-
              nen nichts. Mehr als die Pauschale ist hier nicht drin.
              Die Pauschale berechnet sich für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands
              wie folgt. Bei Abwesenheit von
                weniger als 8 Stunden                               0 €
                - Dann könnten Sie ja auch zu Hause essen -
                mindestens 8 und weniger als 24 Stunden            12 €
                24 Stunden (oder An- bzw. Abreisetag bei
                mehrtägiger Abwesenheit)                           24 €
              Sie sehen, es gibt nichts, was man nicht bis ins kleinste Detail regeln kann.
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