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| | | Wie gestalte ich den Alltag effizient?
werden wir etwas später eine ordentliche und dennoch einfache Möglichkeit
zur Belegsammlung kennenlernen.
Eigentlich müssen nur zwei Grundregeln beherzigen, um dem Schreckbegriff
Buchhaltung jeden Schrecken zu nehmen und jeden Finanzbeamten nach-
haltig zu beeindrucken:
1. Keine Buchung ohne Beleg!
Sammeln Sie also fleißig alle Belege, die in irgendeinem Zusammenhang mit
Ihrem Geschäft stehen und achten Sie nur darauf, dass diese Belege den Kri-
terien entsprechen, mit denen wir Sie im Folgenden vertraut machen werden
- das ist eigentlich alles!
2. Vermeiden Sie ein Kassenbuch
Kassenbücher dienen der Dokumentation Ihrer Bareinnahmen und Barausga-
ben, sind ein ewiger Quell von Kassendifferenzen und deshalb ist es am bes-
ten, man hat erst gar keins! Klugerweise gibt einen recht einfachen Weg, die
Führung eines Kassenbuches trotz Bareinnahmen und Barausgaben zu ver-
meiden. Dazu später mehr.
Betriebseinnahmen
Bei den Einnahmebelegen ist das Finanzamt aus purem Eigennutz natürlich
nicht ganz so pingelig wie bei den Ausgabebelegen. Es hat noch keinen Fi-
nanzbeamten gegeben, der einen Einnahmebeleg nicht anerkannt hat, weil er
nicht richtig ausgefüllt war. Trotzdem sollten Sie natürlich auf ordentliche
Einnahme- bzw. Verkaufsbelege achten.
Hüten Sie sich vor der Versuchung, Ihre Waren oder Dienstleistungen ohne
Beleg zu verkaufen. Gerade bei Verkäufen an Privatpersonen wird oft und
gerne geschludert und auch geschummelt. Allerdings hat das Prinzip, Ware
offiziell einzukaufen (schließlich will man die Kosten doch von der Steuer
absetzen) und anschließend nicht ganz so offiziell weiter zu verkaufen, schon
so manchem Händler steuerlich das Genick gebrochen.
Was das Finanzamt nicht weiß (aber immer vermutet), macht es nämlich be-
sonders heiß. Und kaum etwas ist dümmer, als das im letzten Absatz geschil-