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Dritte Frage: | | |
derte Vorgehen, denn das Finanzamt ist ziemlich clever im Aufdecken dieser
Tricks..
Ich werde Ihnen im Folgenden noch genug völlig legale Möglichkeiten vor-
stellen, die Steuer auf Ihre Umsätze im angemessenen Rahmen zu halten, so
dass Sie ruhig auch jeden getätigten Umsatz angeben können.
Barverkäufe gegen Quittung
Wenn Sie Bar-Verkäufe tätigen, legen Sie sich zunächst einmal einen Quit-
tungsblock zu. Standard - Quittungsblocks sind völlig ausreichend und es
gibt sie in jedem Kaufhaus oder Büromarkt.
Sollten bei Ihnen viele Barverkäufe anfallen, lohnt sich auch die Anschaf-
fung eines kleinen Stempels mit Ihrem Namen und Anschrift. Das erleichtert
das Ausfüllen der Quittungen. Diese preiswerten Stempel gibt es ebenfalls
im Büromarkt und im Preis ist zumeist ein Gutschein enthalten, mit dem Sie
nach dem Ausfüllen Ihrer Adressdaten beim Hersteller den entsprechenden
Stempeleinsatz bestellen können.
Die Quittungsblocks haben immer ein Original (für Ihren Kunden) und eine
Durchschrift für Sie. Zwischen beide legen Sie das dem Quittungsblock bei-
liegende gute alte Kohlepapier, damit Sie nicht immer alles zweimal ausfül-
len müssen.
Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Felder ausfüllen. Welche das
sind, können Sie den Kriterien entnehmen, die wir zu Beginn des folgenden
Kapitels zu Betriebskosten für Rechnungen / Quittungen unter und über
150 € aufzählen.
Und stellen Sie KEINE Mehrwertsteuer in Rechnung - wir hatten uns ja im
Kapitel zum Fragebogen des Finanzamtes für die Kleinunternehmerlösung
entschieden.