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Vierte Frage:      | | |








              Raumkosten
              Verfügen Sie über ein eigenes Arbeitszimmer? Gut!
              Dieses Arbeitszimmer stellt für Ihre neue Selbstständigkeit jetzt den Mittel-
              punkt Ihrer Tätigkeit dar. Von hier führen Sie Ihre zahlreichen Telefonate,
              hier planen Sie Ihre Aktivitäten und führen Ihre Buchhaltung.
              Am einfachsten werden Sie es gegenüber dem Finanzamt haben, wenn dieses
              Arbeitszimmer wirklich räumlich getrennt von der übrigen Wohnung liegt;
              das heißt, es handelt sich nicht um ein Durchgangszimmer und auch nicht um
              eine Galerie in Ihrem Wohnzimmer. Wände und eine Tür sind an dieser Stel-
              le wirklich wichtig.
              Und zudem erhöhen Sie die Plausibilität der geschäftlichen Nutzung, wenn
              Ihre Wohnung so groß ist, dass jedem Familienmitglied ein eigenes Zimmer
              zur Verfügung steht. Sonst liegt die Vermutung nahe, dass Sie den Büroraum
              auch privat nutzen.
              In diesem eingeschränkten Fall werden Aufwendungen für ein häusliches Ar-
              beitszimmer  in  der  Privatwohnung  zwar  auch  steuerlich  anerkannt,  wenn
              kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und wenn das Arbeitszimmer
              nicht der alleinige Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit ist. Die abziehbaren Kosten
              sind allerdings auf jährlich 1.250 € begrenzt.
              Ist Ihr Arbeitszimmer aber
                alleiniger Mittelpunkt und qualitativer Schwerpunkt Ihrer gesamten selbst-
                ständigen Tätigkeit und
                räumlich deutlich von der übrigen Wohnung getrennt und
                Sie können plausibel begründen, dass Sie es wirklich nur zur Arbeit für Ih-
                re Selbstständigkeit nutzen, da für alle Familienmitglieder trotzdem noch
                genug Platz ist,
              dann können Sie die vollen Kosten – also auch über 1.250 € jährlich hinaus
              – gelten machen. Davon gehen wir im Folgenden einfach mal aus.
              Um  den  Wert  zu  ermitteln,  den  Sie  jetzt  als  Kosten  in  Ihre  Einnahme-  /
              Überschussrechnung einsetzen dürfen, nehmen Sie eine Berechnung wie in
              der folgenden Mustertabelle vor.
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