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Vierte Frage:      | | |








              Abschreibung
              An dieser Stelle müssen wir einmal über den Ansatz dieses Buches, einfa-
              ches Wissen für Einsteiger auch einfach zu vermitteln, etwas hinausgehen.
              Es  ist  ein  bisschen  wie  beim  Fußball  -  die  Spielregeln  sind  grundsätzlich
              ziemlich einfach, aber die Erklärung der Abseitsregel ist meist komplizierter
              als der ganze Rest. Wenn man sie aber einmal verstanden hat, hat man sie für
              immer verstanden.
              Und da Sie mit Ihrer neuen Tätigkeit Geld verdienen und nicht die Steuer
              finanzieren  möchten,  sollten  Sie  allerdings  auch  alle  Ihr  grundlegenden
              Rechte und Möglichkeiten kennen, durch Betriebskosten Steuern zu sparen.
              Also wollen wir mal sehen, ob es mir gelingt, das Thema einfach zu erklären.
              Den  Begriff  AfA  =  Abschreibung  für  Anschaffungen  haben  Sie  vielleicht
              schon einmal gehört.
              Nehmen wir einmal an, Sie kaufen für Ihr Büro einen Schreibtisch. Mit gu-
              tem Recht denken Sie zunächst, dass Sie die 600 € Anschaffungskosten di-
              rekt als Betriebsausgabe geltend machen können; schließlich haben Sie das
              Geld auch direkt bezahlt und ihr Konto ist auch mit dem Betrag belastet wor-
              den.
              Aber: Die Einnahme- / Überschussrechnung spiegelt ja nicht Ihren Konto-
              stand, sondern das Gesamtergebnis Ihres Geschäftes wieder. Und dabei flie-
              ßen ja, wie Sie in den vorherigen Abschnitten gesehen haben, auch andere
              Kosten (zum Beispiel Ihre Miete) ein, die an ganz anderer Stelle (nämlich
              von Ihrem Privatkonto) bezahlt wurden und trotzdem mit einem bestimmten
              Wert in der Einnahme- / Überschussrechnung gebucht werden dürfen.
              Ähnliches gilt nun auch für die AfA, denn das Finanzamt geht davon aus,
              dass sich die komplette Abnutzung Ihrer Anschaffung über mehrere Jahre
              verteilt  und  Sie  den  oben  erwähnten  Schreibtisch  nicht  im  gleichen  Jahr
              schon wieder entsorgen.
              Wichtig: Als Voraussetzung sollten Sie zwei Begriffe kennen, die es Ihnen
              ermöglichen  zu  unterscheiden,  was  eigentlich  abgeschrieben  werden  kann
              und muss:
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