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Vierte Frage: | | |
Abschreibung
An dieser Stelle müssen wir einmal über den Ansatz dieses Buches, einfa-
ches Wissen für Einsteiger auch einfach zu vermitteln, etwas hinausgehen.
Es ist ein bisschen wie beim Fußball - die Spielregeln sind grundsätzlich
ziemlich einfach, aber die Erklärung der Abseitsregel ist meist komplizierter
als der ganze Rest. Wenn man sie aber einmal verstanden hat, hat man sie für
immer verstanden.
Und da Sie mit Ihrer neuen Tätigkeit Geld verdienen und nicht die Steuer
finanzieren möchten, sollten Sie allerdings auch alle Ihr grundlegenden
Rechte und Möglichkeiten kennen, durch Betriebskosten Steuern zu sparen.
Also wollen wir mal sehen, ob es mir gelingt, das Thema einfach zu erklären.
Den Begriff AfA = Abschreibung für Anschaffungen haben Sie vielleicht
schon einmal gehört.
Nehmen wir einmal an, Sie kaufen für Ihr Büro einen Schreibtisch. Mit gu-
tem Recht denken Sie zunächst, dass Sie die 600 € Anschaffungskosten di-
rekt als Betriebsausgabe geltend machen können; schließlich haben Sie das
Geld auch direkt bezahlt und ihr Konto ist auch mit dem Betrag belastet wor-
den.
Aber: Die Einnahme- / Überschussrechnung spiegelt ja nicht Ihren Konto-
stand, sondern das Gesamtergebnis Ihres Geschäftes wieder. Und dabei flie-
ßen ja, wie Sie in den vorherigen Abschnitten gesehen haben, auch andere
Kosten (zum Beispiel Ihre Miete) ein, die an ganz anderer Stelle (nämlich
von Ihrem Privatkonto) bezahlt wurden und trotzdem mit einem bestimmten
Wert in der Einnahme- / Überschussrechnung gebucht werden dürfen.
Ähnliches gilt nun auch für die AfA, denn das Finanzamt geht davon aus,
dass sich die komplette Abnutzung Ihrer Anschaffung über mehrere Jahre
verteilt und Sie den oben erwähnten Schreibtisch nicht im gleichen Jahr
schon wieder entsorgen.
Wichtig: Als Voraussetzung sollten Sie zwei Begriffe kennen, die es Ihnen
ermöglichen zu unterscheiden, was eigentlich abgeschrieben werden kann
und muss: