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| | | Und wer macht meine Buchhaltung?
Aber auch das ist ganz einfach, weil das Finanzamt bis zu einem Jahresum-
satz von 500.000 € bzw. einem Jahresgewinn von 50.000 € keine besonders
hohen Ansprüche an die Buchhaltung eines Kleingewerbes stellt.
Sie müssen sich also nicht mit doppelter Buchführung und Bilanzen beschäf-
tigen, sondern nur Ihre Ausgaben von Ihren Einnahmen abziehen und im
Rahmen einer einfachen Überschussrechnung eben diesen Überschuss ermit-
teln.
Diese Aufstellung muss nur übersichtlich und geordnet sein. Das ändert sich
erst nach Überschreiten der Kleinunternehmerregelung von 17.500 € Um-
satz. Dann verlangt das Finanzamt zusätzlich ein spezielles EÜR-Formular,
auf dem Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in einer bestimmten strukturier-
ten Form darstellen müssen.
Diese Struktur werden wir bereits jetzt beim Aufbau Ihrer ersten eigenen
Einnahme-/Überschussrechnung berücksichtigen, ohne dass Sie es merken.
Wenn Sie es dann später brauchen, dann haben Sie es mal wieder einfacher.
Je nach persönlicher Veranlagung und Kenntnissen können Sie nun
alle Beträge in ein kariertes Rechenblatt eintragen und später mit dem Ta-
schenrechner zusammenzählen.
alle Beträge in eine Tabellenkalkulation wie Excel eintragen und automa-
tisch zusammenrechnen lassen (besser, da weniger fehleranfällig)
alle Beträge in ein einfaches Buchhaltungsprogramm eingeben, dass Ihnen
am Schluss automatisch alle notwendigen Auswertungen erstellt (am bes-
ten, weil es dann nach all der Fleißarbeit wirklich hübsch professionell
aussieht). Zu dieser Variante finden Sie weiterführende Angaben auf mei-
ner Webseite www.nebenberuflich-selbststaendig-jetzt.de.
Für den Start Ihres Geschäftes reichen das Rechenblatt oder die Excel-Ta-
belle aber völlig aus.
Wir werden im Folgenden also die ersten beiden Wege erläutern und natür-
lich stellen wir Ihnen die Grundlagen so weit zur Verfügung, dass es für Sie
wieder möglichst einfach ist.
Am Ende könnte eine solche einfache Aufstellung zum Beispiel so aussehen: