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Vierte Frage:      | | |






              Zum  anderen  müssen  Sie  diese  Einkommensteuererklärung  zukünftig  jetzt
              sowieso abgeben, da Sie nun mindestens zwei verschiedene Einkünfte haben
              werden:
              Þ Einkünfte  aus  nicht  selbstständiger  Arbeit  (worauf  Sie  die  Lohnsteuer
                  bereits entrichtet haben), aber eben auch
              Þ Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
              Für die steuerlichen Verpflichtungen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind
              Sie selbst verantwortlich. Der „Arbeitgeber“ sind Sie ja jetzt selbst. Die zu-
              künftig auf Ihre Gewinne entfallenen Steuern werden in Ihrem ersten selbst-
              ständigen Jahr erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung offen-
              kundig  und  Sie  dürfen  nicht  vergessen,  sich  entsprechende  Rücklagen  zu
              schaffen.

              Buchhaltung - Die Zweite

              Jetzt kommt der große Auftritt Ihrer bereits mit überschaubarem Aufwand
              wohlsortierten Aktenordner aus dem Kapitel Buchhaltung - Die Erste. Denn
              alle Belege, die Sie für die Ermittlung Ihres Jahresgewinns benötigen, befin-
              den sich bereits in diesem Ordner (bzw. diesen Ordnern).
              Ein wenig Fleißarbeit können wir Ihnen nun leider nicht ersparen. Aber auch
              jetzt ist nicht teures Profiwissen, sondern eben nur Fleiß gefragt und mit ein
              wenig der bereits erwähnten zwänglerischen Veranlagung kann die ordentli-
              che Aufstellung des Jahresergebnisses sogar Spaß machen.
              Übrigens: Die Buchhaltung Ihres Gewerbes - also alle Kontoauszüge und
              Belege - müssen Sie 10 Jahre aufbewahren. So will es das Steuergesetz.

              Die Gewinnermittlung Ihres Gewerbebetriebes
              Die jetzt neu zu versteuernden Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind der
              Gewinn (oder vielleicht auch Verlust) Ihres Gewerbebetriebes. Und den gilt
              es nun aus Ihren Aktenordnern zu ermitteln.
              Jetzt ist es an der Zeit, die Belege hinter den Kontoauszügen Ihres Geschäfts-
              kontos, in eine strukturierte Form zu bringen.
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