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Vierte Frage: | | |
Zum anderen müssen Sie diese Einkommensteuererklärung zukünftig jetzt
sowieso abgeben, da Sie nun mindestens zwei verschiedene Einkünfte haben
werden:
Þ Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (worauf Sie die Lohnsteuer
bereits entrichtet haben), aber eben auch
Þ Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Für die steuerlichen Verpflichtungen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind
Sie selbst verantwortlich. Der „Arbeitgeber“ sind Sie ja jetzt selbst. Die zu-
künftig auf Ihre Gewinne entfallenen Steuern werden in Ihrem ersten selbst-
ständigen Jahr erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung offen-
kundig und Sie dürfen nicht vergessen, sich entsprechende Rücklagen zu
schaffen.
Buchhaltung - Die Zweite
Jetzt kommt der große Auftritt Ihrer bereits mit überschaubarem Aufwand
wohlsortierten Aktenordner aus dem Kapitel Buchhaltung - Die Erste. Denn
alle Belege, die Sie für die Ermittlung Ihres Jahresgewinns benötigen, befin-
den sich bereits in diesem Ordner (bzw. diesen Ordnern).
Ein wenig Fleißarbeit können wir Ihnen nun leider nicht ersparen. Aber auch
jetzt ist nicht teures Profiwissen, sondern eben nur Fleiß gefragt und mit ein
wenig der bereits erwähnten zwänglerischen Veranlagung kann die ordentli-
che Aufstellung des Jahresergebnisses sogar Spaß machen.
Übrigens: Die Buchhaltung Ihres Gewerbes - also alle Kontoauszüge und
Belege - müssen Sie 10 Jahre aufbewahren. So will es das Steuergesetz.
Die Gewinnermittlung Ihres Gewerbebetriebes
Die jetzt neu zu versteuernden Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind der
Gewinn (oder vielleicht auch Verlust) Ihres Gewerbebetriebes. Und den gilt
es nun aus Ihren Aktenordnern zu ermitteln.
Jetzt ist es an der Zeit, die Belege hinter den Kontoauszügen Ihres Geschäfts-
kontos, in eine strukturierte Form zu bringen.