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Vierte Frage:      | | |






              Betriebseinnahmen

              1.Einnahmen aus Verkäufen
              2.Einnahmen aus Dienstleistungen
              3.Sonstige Einnahmen

              Summe der Einnahmen

              Betriebsausgaben
              1.Wareneinkäufe
              2.Raumkosten
              3.Telefon
              4.Bewirtung
              5.Fahrtkosten               (Ihre gesammelten Fahrtenbuchblätter)
              6.Verpflegungsmehraufwand   (Steht auch bereits im Fahrtenbuch)
              7.Abschreibung              (Dazu kommen wir noch)
              8.Sonstige Ausgaben

              Summe der Ausgaben

              = Überschuss (Summe der Einnahmen - Summe der Ausgaben)


              Bis zu den bereits genannten Grenzen - 50.000 € Gewinn oder 500.000 €
              Umsatz - gilt für die Gewinnermittlung übrigens das für den Neuling gut ver-
              ständliche Zufluss- bzw. Abflussprinzip; dies heißt, dass ein Beleg in das
              Jahr gehört, in dem er gezahlt worden ist, unabhängig vom Datum auf dem
              Beleg. Bekommen Sie also am 15.12. eine Rechnung, die Sie am 05.01. des
              Folgejahres bezahlen, so gehört dieser Beleg bei der Überschussermittlung
              in das Folgejahr.
              Das hat den Vorteil, dass Sie zunächst wirklich nur Ihre Kontoauszüge vom
              01.01. bis zum 31.12. buchen müssen. Alles andere bleibt unberücksichtigt.
              Moment mal! Wäre es dann nicht besonders sinnvoll, am Jahresende noch
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