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| | | Wie fange ich an?
Zweite Frage:
Wie fange ich an?
Alle bisher vorgestellten Berufsgruppen - außer den bereits Gewerbetreiben-
den unter Ihnen - hatten wahrscheinlich bisher noch nie Kontakt mit dem
Ordnungsamt, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskam-
mer und der Kontakt mit dem Finanzamt beschränkte sich, wenn überhaupt
auf die jährliche Steuererklärung.
Aber auch hier sieht alles nur deshalb schwierig aus, weil Sie es eben noch
nie gemacht haben. Was man nicht kennt, scheint immer kompliziert.
Eigentlich müssen Sie sich „nur“ mit etwas Formalkram anfreunden und
Schritt für Schritt abarbeiten. Los geht’s!
Die Anmeldung Ihres Gewerbes
Wenn Sie Ihr Nebengewerbe nachhaltig betreiben (Ämter kannten diesen
Begriff schon vor der Umweltdebatte), das bedeutet dauerhaft und mit Ge-
winnerzielungsabsicht, besteht laut § 14 der Gewerbeordnung "Anzeige-
pflicht" (also Anmeldepflicht).
Und was heißt das? Nun, wenn Sie nur zweimal im Jahr einen Einkaufsvor-
teil nutzen würden, um Verwandte zu eben diesem Einkaufspreis zu versor-
gen, müssten Sie kein Gewerbe anmelden, denn dann wäre Ihr Handeln we-
der nachhaltig (also auf Dauer angelegt) und schon gar nicht mit der Absicht
zur Gewinnerzielung verbunden. Und dann müssten Sie auch nicht dieses
Buch lesen.
Da es bei Ihrer geplanten Nebentätigkeit aber wahrscheinlich um den Han-
del mit Waren, das Angebot von Dienstleistungen oder die Herstellung und
den Verkauf von handwerklich gefertigten Produkten geht, handelt es sich in
allen Fällen um eine gewerbliche Tätigkeit und die muss auf einem ordentli-
chen Formular angemeldet werden, damit das Ordnungsamt Ihnen einen Ge-
werbeschein ausstellt.