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| | |     Wie fange ich an?






              Zweite Frage:


              Wie fange ich an?




              Alle bisher vorgestellten Berufsgruppen - außer den bereits Gewerbetreiben-
              den  unter  Ihnen  -  hatten  wahrscheinlich  bisher  noch  nie  Kontakt  mit  dem
              Ordnungsamt, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskam-
              mer und der Kontakt mit dem Finanzamt beschränkte sich, wenn überhaupt
              auf die jährliche Steuererklärung.
              Aber auch hier sieht alles nur deshalb schwierig aus, weil Sie es eben noch
              nie gemacht haben. Was man nicht kennt, scheint immer kompliziert.
              Eigentlich  müssen  Sie  sich  „nur“  mit  etwas  Formalkram  anfreunden  und
              Schritt für Schritt abarbeiten. Los geht’s!

              Die Anmeldung Ihres Gewerbes
              Wenn  Sie  Ihr  Nebengewerbe  nachhaltig  betreiben  (Ämter  kannten  diesen
              Begriff schon vor der Umweltdebatte), das bedeutet dauerhaft und mit Ge-
              winnerzielungsabsicht,  besteht  laut  §  14  der  Gewerbeordnung  "Anzeige-
              pflicht" (also Anmeldepflicht).
              Und was heißt das? Nun, wenn Sie nur zweimal im Jahr einen Einkaufsvor-
              teil nutzen würden, um Verwandte zu eben diesem Einkaufspreis zu versor-
              gen, müssten Sie kein Gewerbe anmelden, denn dann wäre Ihr Handeln we-
              der nachhaltig (also auf Dauer angelegt) und schon gar nicht mit der Absicht
              zur  Gewinnerzielung  verbunden.  Und  dann  müssten  Sie  auch  nicht  dieses
              Buch lesen.
              Da es bei Ihrer geplanten Nebentätigkeit aber wahrscheinlich  um den Han-
              del mit Waren, das Angebot von Dienstleistungen oder die Herstellung und
              den Verkauf von handwerklich gefertigten Produkten geht, handelt es sich in
              allen Fällen um eine gewerbliche Tätigkeit und die muss auf einem ordentli-
              chen Formular angemeldet werden, damit das Ordnungsamt Ihnen einen Ge-
              werbeschein ausstellt.
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