Manchmal sieht auch der Autor den Wald vor lauter Bäumen nicht
Die nachfolgenden Hinweise und Korrekturen verdanke ich meinem aufmerksamen Leser Ernst Walter Jöhnk.
Bitte beachten Sie, dass die Hinweise keine genauen Seitenangaben enthalten, da diese zwischen der Druckausgabe und der Kindle Version variieren.
Verpflegungsmehraufwand
Kapitel: Dritte Frage -> Ihr Geschäft im Alltag -> Betriebskosten -> Besonderheiten auf die Sie achten sollten -> Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
Hier finden Sie eine Aufstellung zu den Abwesenheitszeiten und den ansetzbaren Pauschalen. Die dort aufgeführte Anmerkung
(oder An- bzw. Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit)
gehört nicht in die Rubrik 24 Stunden = 24 €, sondern in die darüber liegende Zeile mindestens 8 und weniger als 24 Stunden = 12 €.
Das im Anschluß aufgeführte Beispiel der Reise vom 23.03. bis zum 25.03. rechnet aber korrekt.
Frühstückspauschale
In derselben Rubrik wie beim vorstehenden Fehler finden Sie fett markiert Für die ganz Genauen.
Der dort aufgeführte Wert für den Frühstücksabzug beträgt bei Ansatz der Verpflegungspauschale nicht 5,00 €, sondern 4,80 € (= 20% des Tagessatzes von 24 €).
Das Formular EÜR
Kapitel: Vierte Frage -> Ihre Steuererklärung -> Die Gewinnermittlung Ihres Gewerbebetriebes -> Betriebsergebnis und Steuererklärung -> Das Formular EÜR
Die Vereinfachungen für Kleinunternehmer wurde in 2017 abgeschafft. Daher git es an dieser Stelle jetzt etwas mehr Text.
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In diesem Formular müssen Sie die einzelnen Bestandteile Ihrer Einnahme- / Überschussrechnung in einer standardisierten Form zusammenfassen und eintragen, um
dem Finanzamt die Beurteilung Ihrer Gewinnermittlung und die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen zu erleichtern.
Bis 2017 reichte es für Unternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500,00 € lagen, wenn sie anstelle des EÜR-Vordrucks ihrer Steuererklärung
eine formlose Gewinnermittlung beifügten. Diese Ausnahme gibt es mittlerweile nicht mehr.
Daher kann ich es Ihnen leider nicht ersparen, sich am Ende Ihrer im Moment noch recht einfachen Buchhaltung mit dem im Anhang aufgeführten Exkurs I: Das
ELSTER Portal zu beschäftigen.
Wenn Sie dort ein Benutzerkonto angelegt haben, erstellen Sie die EÜR Meldung wie folgt:
Nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei Elster Online angemeldet haben, klicken Sie auf der linken Seite auf Formulare & Leistungen und dort Alle Formulare.
Hier sehen Sie eine Auswahl verschiedener Formulare. Das jetzt benötigte Formular für die Elster EÜR Meldung finden Sie direkt am Anfang unter der Überschrift
Einnahmenüberschussrechnung.
Wählen Sie in der folgenden Maske das Kalenderjahr, für dass Sie die Meldung abgeben möchten.
Ab dem zweiten Jahr ist eine Datenübernahme aus dem Vorjahr möglich. Im ersten Jahr klicken sie auf Ohne Datenübernahme fortfahren.
In der folgenden Maske wählen sie die gewünschte Anlage aus. Normalerweise ist Anlage EÜR bereits vorangekreuzt. Wählen Sie zusätzlich auch das Formular
Anlage AVEÜR aus. Das benötigen Sie später noch für die Werte der Abschreibungen. Klick und weiter.
Jetzt haben Sie die Möglichkeit, bereits bestehende Daten aus einem Profil zu übernehmen. Aus "Mein Profil" (für mich) zeigt Ihnen die bereits für Sie gespeicherten
Daten an. Für die Erfassung der EÜR noch fehlende Daten können Sie mit Mein Profil bearbeiten ergänzen oder ändern. Ansonsten geht es weiter mit Mein Profil
verwenden.
Ihre Steuernummer wird sofort mit eingelesen und unter (Betriebs-)Steuernummer angezeigt. Ansonsten können Sie die Daten hier nachtragen.
Jetzt kommen wir endlich zur eigentlichen Anlage EÜR und arbeiten die Punkte einfach nacheinander ab.
1. Allgemeine Angaben
Lassen Sie sich nicht von den vielen roten Fehler - Ausrufezeichen erschrecken. Beim ersten Mal fehlen halt noch einige Angaben, die Sie im nächsten Jahr einfach
übernehmen können. Normalerweise fehlen noch:
Zeile 5 / Art des Betriebes: Hier tragen Sie den Geschäftszweck aus Ihrer Anmeldung beim Ordnungsamt bzw. aus dem Fragebogen des Finanzamtes ein, den Sie zu
Beginn Ihrer Tätigkeit einmal ausgefüllt haben.
Zeile 6 / Rechtsform des Betriebes: Wahrscheinlich sind Sie ganz einfach eine Sonstige natürliche Person.
Zeile 7 / Einkunftsart: Wohl am ehesten Gewerbebetrieb.
Zeile 8 / Betriebsinhaber: Wahrscheinlich Steuerpflichtige Person .... .
Zeile 10 : Da Sie Ihr Geschäft je erst begonnen haben, werden Sie wohl auch noch keine Teile davon veräußert haben. Wählen Sie also Nein aus.
Die Rubrik Steuernummer zur Leitsteuererklärung ignorieren Sie.
Jetzt dürfte beim Klick auf Nächste Seite eigentlich keine Fehlermeldung mehr auftauchen.
2. Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung
Da Sie die Gewinnermittlung selbst vorgenommen haben, müssen Sie hier nichts ausfüllen und können direkt auf Nächste Seite klicken.
3. Betriebseinnahmen
Wenn Sie den bisherigen Empfehlungen folgend noch als Kleinunternehmer gelten, dann tragen Sie in Zeile 11 jetzt die Summe Ihrer Betriebseinnahmen aus ihrer
Gewinnermittlung ein.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, gehört die Summe Ihrer Betriebseinnahmen in Zeile 14.
Mehr müssen Sie nicht ausfüllen; es sei denn, Sie erfüllen einen oder mehrere der Punkte unter Sonstige Betriebseinnahmen in den Zeilen 17 -21. Dies ist aber eher
unwahrscheinlich.
Weiter geht es mit einem Klick auf Nächste Seite.
4. Betriebsausgaben
Die einzelnen Positionen Ihrer Betriebsausgaben aus Ihrer Gewinnermittlung werden jetzt wie folgt verteilt:
•
Die Summe Ihrer Wareneinkäufe tragen Sie in Zeile 25 ein
•
Die Summe Ihrer Raumkosten tragen Sie in Zeile 36 ein
•
Die Summe Ihrer Telefonkosten tragen Sie in Zeile 39 ein
•
Die Summe Ihrer Bewirtungskosten (also die ganzen 100%) tragen Sie in Zeile 53 in der linken Spalte ein
Den abziehbaren Anteil (also die 70% aus Ihrer Gewinnermittlung) tragen Sie in Zeile 53 in der rechten Spalte ein
•
Die Summe Ihrer Fahrtkosten tragen Sie in Zeile 60 ein
•
Die Summe für Verpflegungsmehraufwand tragen Sie in Zeile 54 ein
•
Die Summe der Sonstigen Kosten tragen Sie in Zeile 51 ein
Bis auf die Abschreibung haben wir jetzt alle Positionen der Einnahme- / Überschussrechnung aus dem Buch in das Formular übernommen.
Falls Sie nur Abschreibungen auf Geringwertige Wirtschaftsgüter in Ihrer Gewinnermittlung haben, tragen Sie diese direkt in Zeile 33 ein.
Falls Sie aber auch „normale“ Abschreibungen über mehrere Jahre vorgenommen haben (wie im Beispiel im Buch), dann müssen Sie jetzt einmal links auf die Anlage
AVEÜR wechseln.
Dort gehen Sie zu Punkt 4. Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG) und (in unserem Beispiel) zum Punkt Büroausstattung. Dort müssen Sie jetzt leider nochmal
die Werte aus Ihrer selbst erstellten Abschreibungsliste erfassen. Jeder langfristig abgeschriebene Gegenstand muss hier einzeln erfasst werden (durch Klick auf
Weitere Daten hinzufügen). Alle benötigten Werte finden Sie aber in Ihrer selbst erstellten AfA Liste. Und im nächsten Jahr werden diese Werte dann automatisch
wieder eingelesen.
Wechseln Sie jetzt zurück zum Formular EÜR und Sie sehen, dass die Summe aller erfasster Abschreibungen in Zeile 30 automatisch übernommen wurden.
Hinweis: Sehen Sie sich bitte auch alle weiteren Punkte unter Betriebsausgaben an. Die Positionen Ihrer eigenen Einnahme- / Überschussrechnung können ja
durchaus vom Muster im Buch abweichen und dann sind vielleicht weitere und/oder andere Einträge noch in weiteren Feldern notwendig.
5. Ermittlung des Gewinns
Hier sehen Sie nochmal die Summen Ihrer Betriebseinnahmen (in Zeile 71), Ihrer Betriebsausgaben (in Zeile 72) sowie Ihren Gewinn / Verlust (in Zeile 85), die mit den
Werten Ihrer eigenen Einnahme- / Überschussrechnung übereinstimmen müssen.
Alle anderen Positionen auf dieser Seite können Sie mit ziemlicher Sicherheit vernachlässigen. Klick auf Nächste Seite.
6. Rücklagen und Stille Reserven
Diese Seite können Sie normalerweise wieder komplett überspringen. Klick auf Nächste Seite.
7. Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EstG
Sollten Sie im Laufe des Jahres Privateinlagen bzw. Privatentnahmen auf Ihrem Konto vorgenommen haben, so sind deren Summen hier (aus statistischen Gründen)
aufzuführen. Wenn Ihr Geschäft Geld verdient, werden Sie auf jeden Fall wohl zumindest Privatentnahmen getätigt haben. Diese Werte summieren Sie einfach aus den
Kontoauszügen.
Klick auf Nächste Seite.
Zum Ende springt die Maske nochmals in die Anlage AVEÜR, aber da Sie die dort notwendigen Werte ja bereits eingetragen haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Klicken Sie jetzt am oberen Bildrand auf Prüfen der Eingaben.
Hier werden Ihnen mögliche verbliebene Fehler angezeigt und danach eine Zusammenfassung Ihre Einträge zur nochmaligen Überprüfung.
Diese Zusammenfassung können Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken (siehe Schaltfläche am unteren Seitenende links).
Wenn Sie Ihre Eingaben noch in Ruhe prüfen möchten, dann klicken Sie jetzt am oberen rechten Rand des Bildschirms auf Speichern und Formular verlassen und
können es jederzeit unter Meine Formulare wieder laden.
Wenn alles in Ordnung ist, dann klicken Sie auf Absenden.
Dann wird die Meldung an das Finanzamt übersandt und entsprechend gespeichert.